LiSoG>>Webseminar zu GPL in dualen Lizenzmodellen - Nachbericht
Das LiSoG>>Webseminar "GPL in Verbindung mit kommerziellen Lizenzen - die wesentlichsten Abgrenzungsfragen beim dualen Lizenzmodell" stieß in der Mittagszeit am Dienstag, 20. November auf reges Interesse. Fast 40 Teilnehmer ließen sich von Cordula E. Niklaus, Rechtsanwältin aus Zürich, anhand von konkreten Praxisbeispielen die wesentlichsten Aspekte des dualen Lizenzmodells im Zusammenspiel von GPL und proprietären Lizenzen erläutern.
Nach einer kurzen Vorstellung ging Cordula Niklaus zunächst auf den Begriff des dualen Lizenzmodells ein. Dieses beinhaltet ein Nebeneinander von frei nutzbarer Software unter GPL und proprietärer Software. Hinsichtlich der Rechte und Pflichten der GPL erläuterte die Züricher Anwältin im Detail das Prinzip des Copyleft, das den sogenannten viralen Effekt der GPL zur Folge hat. Das Copyleft-Prinzip besagt, dass veränderte Versionen von Software ebenfalls unter GPL veröffentlicht werden müssen. Dieses Prinzip wurde in einem Urteil des Landgerichts München als allgemeine Geschäftsbedingung anerkannt.
Wann gilt ein Werk eindeutig als abgeleitet, und wann eindeutig nicht? Auf die Regelungen bezüglich des Copyleft muss keine Rücksicht genommen werden, wenn Software unter GPL gemeinsam mit Software unter einer anderen Lizenz auf einem Datenträger vertrieben werden. Ebenso sind Anwendungsprogramme, die Systemaufrufe starten, selbständige Software. Eindeutig abgeleitete Werke liegen bei Erweiterungen und Anpassungen von GPL-Code, beispielsweise bei Bugfixes und Patches, vor. Ebenso sind Erweiterungen eines existierenden Programmes als abgeleitete Werke zu sehen. Ein abgeleitetes Werk muss eine inhaltliche und funktionale Verbundenheit zu einem vorher existierenden Programm aufweisen. In der Folge hieße dies, so Frau Niklaus, dass Programme, die nicht voneinander abgeleitet sind, unter unterschiedlichen Lizenzen verbeitet werden können. Allerdings müssen Programme, die zwar nicht voneinander abgeleitet sind, aber ein "Ganzes bilden", bei denen keine formale Trennung möglich ist, unter GPL vertrieben werden. Von GPL-Code abgeleitete Software muss immer unter GPL verbreitet werden. Als Beispiel zur Veranschaulichung nahm die Anwältin das Open Source ERP-System SQL-Ledger heran und ging auf den Status von Übersetzungen, inhaltlichen Erweiterungen, Konfigurationen und Zusatzmodulen ein.
Die Teilnehmer des Webseminars folgten den Ausführungen von Cordula Niklaus mit großem Interesse und stellten über die in der Seminar-Plattform integrierte Chat-Funktion zahlreiche Fragen zu den Beispielen, die teils direkt von anderen Teilnehmern, teils von der Referentin, erschöpfend beantwortet werden konnten.
Die Präsentation des LiSoG>>Webseminars steht LiSoG-Mitgliedern sowie Teilnehmern des Seminars auf Anfrage an info@lisog.org zur Verfügung.